Dieses Formular ist nur für diejenigen notwendig, die ein eigenes
Projekt im Unperfekthaus anmelden möchten. Events, Feiern,
Firmenveranstaltungen siehe hier.
Projekt-Vereinbarung
Es tut mir leid, daß
gewisse Formalitäten nötig sind. Wir
versuchen, den unvermeidlichen rechtlichen Teil möglichst komplett
auf dieser Seite zu konzentrieren. So können wir es
einmal hinter uns bringen und anschließend
frei arbeiten. Ihr Projekt ist im Unperfekthaus willkommen, wenn es kreativ, für
Zuschauer interessant und legal ist (und wenn wir noch Platz
bzw. freie Termine in den vielen Räumen für Sie
finden). Für
Kreative, die ungestört ohne Publikum arbeiten wollen, ist das UpH
nicht geeignet. Falls Sie aber
Gleichgesinnte oder Kunden suchen, für Ihre
Fähigkeiten bekannt werden möchten (z.B. auch im Rahmen einer
Arbeitssuche), es genießen, anderen Ihr Hobby zu
zeigen, oder aus anderem Grund Publikum mögen, dann sind Sie
im UpH richtig.
| Mit
dem Ausfüllen dieses Formulars
melden Sie Ihr Projekt im UpH nur unverbindlich an.
Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und besprechen, ob Ihr Projekt im UpH
durchgeführt werden kann, dann
drucken wir dieses Formular aus und unterschreiben es. Erst wenn wir
darüber Einigkeit erzielt haben, kommt ein Vertrag frühestens
mit Unterschrift beider Parteien unter diesem Formular zustande.
Vorteil dieses Verfahrens ist, daß Sie von vornherein und schon
bei der unverbindlichen Anmeldung Ihres Projektes die leider
notwendigen Formalitäten sehen. Bitte keine Angst vor diesen
Formalitäten haben - die Vereinbarung ist jederzeit kündbar
und beinhaltet
größtmögliche Freiheiten für beide Seiten. |
Das
Unperfekthaus (= UpH) versucht, kreativen
Menschen (= Kreative) Raum, Publikum, Dienstleistungen und
Karrierechancen zu bieten, indem es Ressourcen leihweise
zur Verfügung stellt und andere Leistungen bietet. Der Kreative
möchte diese Angebote kostenlos und unverbindlich nutzen. Die
Parteien schließen diese Vereinbarung, die diese
Nutzung regelt. Das UpH übernimmt keine Gewähr
für die Nutzbarkeit der Ressourcen und anderer Leistungen
insbesondere für
das Projekt. Der Kreative erwirbt keine Eigentumsrechte an den
Ressourcen und erhält keinen Anteil an den Eintrittsgeldern,
die das UpH einnimmt. Der Kreative erhält auch sonst keine
Vergütung und/oder Ersatz von Kosten für Aufwendungen,
Verwendungen, etc.. § 601 II BGB ist abbedungen. Der
Kreative darf keine Eintrittsgelder erheben und muß das Zuschauen
für
Besucher des Hauses attraktiv und ungefährlich
machen. Der Kreative darf auf eigene Rechnung Werke oder
Dienstleistungen im UpH verkaufen, das UpH bekommt keinen Anteil daran.
Der Kreative ist bei der Durchführung seines Projektes
weisungsfrei und
ungebunden, er handelt auf eigenen
Namen und eigene Rechnung.
Wir erstellen u.a. kostenlos eine
Webseite, Infotafel usw. (ggf. auch Anzeigen, Rundschreiben,
Bücher,...) und nutzen die mit einem Stern
(*) markierten Informationen als Basis. Wir behalten uns redaktionelle
Umformulierungen vor und können auch die
Gestaltung nicht mit Ihnen abstimmen. Wir halten uns jedoch an die von
Ihnen freigegebenen
Inhalte. Sie stimmen unserer Nutzung der übergebenen Daten zu,
sowie auch unserer Werbung mit dem, was im UpH zu sehen ist
(d.h. auch mit Fotos, Videos usw. von Ihrem Projekt).
Achtung:
Seit
einiger Zeit entfällt die bisherige Putzpflicht für alle
Kreativen. Bezahlte Mitarbeiter des UpH putzen alle allgemeinen
Bereiche, Flure, Fachräume und WCs. Ebenfalls
stehen nun im UpH Cola, Limo, Wasser, Säfte, Kaffee, Tee,
Milchkaffee,
Kakao,... frei zur Nutzung durch alle bereit. Für diese
Putzleistung und die Getränke berechnen wir von
jedem, der im UpH in irgendeiner Form Fläche belegt (und somit
eigentlich sich am Putzen beteiligen müsste) 45€ pro angefangenem
Kalenderquartal. Die Räume
selbst und die vielen
anderen
Ressourcen im UpH werden Kreativen also weiterhin kostenlos gestellt.
Die 45€ pro Kopf und Kalenderquartal halten wir für einen fairen
Betrag,
wenn man bedenkt, daß man auch in jedem Mietshaus für
Treppenhausputzen bezahlen muß und daß im UpH ja auch
gleich beliebig viele der o.g. Getränke für ein ganzes
Kalenderquartal in diesen 45€ enthalten sind.
1. Ihr Projekt
Sie dürfen Ihr Projekt weiterentwickeln,
verändern
oder erweitern, solange Sie die sonstigen Bedingungen dieser
Vereinbarung einhalten. Inhalt dieser Vereinbarung ist nicht Ihre
Verpflichtung zu einer ganz bestimmten Tätigkeit. Das
UpH ist wie ein Raumvermieter, ein Museum, ein Messeveranstalter, ein
Flohmarktbetreiber,... . Ihr Projekt und seine eventuellen Ergebnisse
bleiben (sofern nichts anderes
ausdrücklich vereinbart wurde) in Ihrem Eigentum. Wenn sich
Inhalte Ihres Projektes ändern oder erweitern, und Sie eine
Änderung der Informationen wünschen, die das UpH über
Sie herausgibt, dann sollten Sie dies dem UpH-Büro bekannt machen.
Wenn Sie zusätzlich ein völlig separates Projekt
durchführen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular
ein zweites Mal aus, damit wir die Informationen dieses zweiten
Projektes publik machen können.
1.1. Name Ihres Projektes*, evtl. bereits vorhandene
Webseite*
Der Name sollte kurz sein, denn er wird Teil der Adresse
Ihrer Homepage im Unperfekthaus-System (z.B.
www.unperfekthaus.de/projekte/malerei-maritim).
1.2. Beschreibung*
Bitte
beschreiben Sie Ihr Projekt so, daß
für die Besucher des Unperfekthauses deutlich wird,
wie interessant es ist. Bitte geben Sie sich Mühe! Dieser Text
kommt auf die Homepage, die wir für Ihr Projekt im UpH einrichten!
1.3. Foto, Zeichnung, Symbol,... Ihres Projektes*:
Bitte senden Sie uns möglichst mindestens eine in
irgendeiner Form bildliche
Darstellung Ihres Projektes per E-Mail an info@unperfekthaus.de. Gern
auch mehrere
(max. 10MByte insgesamt). Mit der Übertragung erklären
Sie Ihre Zustimmung zur Veröffentlichung nicht nur im Internet,
sondern auch in anderen Medien zum Zwecke der Werbung für das
Unperfekthaus. Falls bildliche Darstellungen Ihres Projektes für
Sie einen Wert darstellen und
Sie die Veröffentlichung in irgendeiner Weise kontrollieren
möchten, so senden Sie uns bitte ausschließlich Dateien
schlechterer Qualität, bei denen Sie auf Ihre
Kontrollmöglichkeiten verzichten und die wir wirklich frei
verwenden und auch der Presse zur freien Verwendung bereitstellen
dürfen. Dateien, an denen Sie irgendwelche Rechte geltend machen,
dürfen Sie uns nicht senden.
2. Eine Person muß für das Projekt
verantwortlich sein.
3. Nutzung des UpH
3.1. Gültigkeit dieser Vereinbarung
Diese Vereinbarung gilt, bis sie von einer Seite
gekündigt
wird. Die Kündigung muß
schriftlich erfolgen und ist jederzeit, auch in sämtlichen
Fällen des § 604 BGB, auch fristlos
möglich. § 605 bleibt daneben unberührt bestehen. Mit
dem Ende oder der Kündigung der Laufzeit enden sämtliche
Leihverhältnisse zwischen den Parteien, muß das Projekt
sofort gestoppt werden, eventuelle vom Kreativen in das UpH
eingebrachte Gegenstände sind innerhalb von 14 Tagen zu
entfernen und der Raum, sowie eventuell zur Verfügung gestellte
Übernachtungsmöglichkeiten, sind besenrein
zurückzugeben. Dinge des Kreativen, die 14 Tage nach der
Kündigung sich noch im UpH befinden, darf das UpH nach eigener
Einschätzung entweder gegen Berechnung eines Lagergeldes in
Höhe von 15 Euro pro Quadratmeter und Monat für den Kreativen
aufbewahren, verkaufen oder entsorgen. Falls die Dinge verkauft werden,
steht der
Verkaufserlös nach Abzug einer angemessenen
Aufwandsentschädigung für den Aufräum- und
Verkaufsvorgang dem Kreativen
zu. Das UpH darf nach Kündigung keine neuen Werbemaßnahmen
mehr beginnen, die
über den Kreativen und sein Projekt im UpH berichten.
Bereits zu diesem Zeitpunkt gestartete Werbemaßnahmen,
die auch oder ausschließlich über den Kreativen und sein
Projekt berichten, dürfen jedoch über das Ende dieser
Vereinbarung hinaus fortgeführt werden, eventuelle
Druckerzeugnisse, in denen der Kreative vorgestellt wird, dürfen
auch in weiteren Auflagen gedruckt werden. Die Einräumung
von Nutzungsrechten, welcher Art auch immer, an das UpH bleibt vom
Ende der Vereinbarung unberührt.
3.2. Ihre räumliche und zeitliche Nutzung des UpH
Bitte besichtigen Sie das UpH (ja, Sie
müssen Eintritt zahlen, denn sonst wollen plötzlich alle
Besucher kostenlos hinein, weil sie alle nur Räume für ihr
Projekt aussuchen wollen), und überlegen Sie sich, welche
räumlichen Gegebenheiten für Ihr Projekt geeignet sind und
wann Sie diese zeitlich (ungefähr) nutzen möchten. Es gibt
zwei Arten von Räumen im UpH, jeder Raum ist gekennzeichnet:
-
Projekträume
sind denjenigen übergeben
worden, die mehr als 30 Stunden pro Woche im aktiv sind. Diese
Räume sind sehr sehr knapp und meist warten schon Leute, die schon
lange im UpH sind, darauf, einen freiwerdenden Raum bekommen zu
können. Realistisch ist, sich
mit mehreren Personen einen Raum zu teilen und sich untereinander
abzustimmen. Bitte sprechen Sie mit denjenigen, zu denen Sie hinzukommen möchten.
- Fachräume sind vom Haus aus für
bestimmte
Nutzungen vorbereitet, müssen sauber und unverändert
hinterlassen werden und können bedarfsweise von jedem genutzt
werden, der sie braucht. Wir haben auf diese Weise allgemein nutzbare
Räume für Seminare, Vorträge, Bühnen,
Musikerproben, Werkstatt, Yoga uvm.. Leere Räume können
spontan ohne Anmeldung genutzt werden, wer sich über das Terminanmeldeformular
anmeldet, kann
ziemlich sicher sein, den Raum zum
gewünschten Zeitpunkt nutzen zu können (wir behalten uns zwar
Verschiebungen vor, doch wegen der Größes Hauses werden wir
selbst dann wohl immer Ausweichmöglichkeiten finden).
In jedem Fall muß man selbst dafür sorgen,
daß alles für die jeweilige Nutzung Nötige im Raum ist.
Also vorher den Raum inspizieren, rechtzeitig kommen, Sachen
mitbringen, ggf. andere Kreative ansprechen, falls man Hilfe z.B. bei
einer Veranstaltung braucht - vieles geht auf Gegenseitigkeit im UpH.
Die UpH-Verwaltung stellt nur Raum bereit und diverse freiwillige
Leistungen, auf die aber kein Anspruch besteht und die UpH-Mitarbeiter
sind keine kostenlosen Helfer bei Ihren Projekten!
Falls Sie Dinge im UpH deponieren, ausstellen, Platz
belegen möchten, dann erwarten wir, daß Sie für
jeden von Ihnen
genutzten Quadratmeter mindestens 2h pro Woche im UpH aktiv sind. Wir
freuen uns also auch dann über Sie, wenn Sie nur ganz selten im
Haus aktiv sein können! Aber bitte räumen Sie in diesem Fall
Ihre Sachen zusammen und belegen Sie nur wenig Platz, damit diejenigen,
die das Haus dringender und häufiger brauchen, mehr Platz haben.
Beispiele: 1qm belegt, 2h pro Woche sollte man anwesend sein. 10qm
belegt, 20h pro Woche sollte man anwesend sein
Wer keine Dinge im UpH deponiert, keinen Platz belegt,
ist lediglich
verpflichtet, das Genutzte sauber und im vorherigen Zustand wieder zu
verlassen und wie alle anderen auch, immer ein Auge auf zu halten,
daß keine Zerstörungen oder Vandalismus im Haus passiert.
Der Kreative ist damit einverstanden, daß
Räumlichkeiten jederzeit von Mitarbeitern des UpH, von anderen
Kreativen und/oder von Besuchern besucht
werden können.
Achtung:
Wenn Sie bekannt werden möchten, dann sollen Sie
regelmäßige und
merkbare Termine im UpH abhalten (z.B. "jeden Mittwoch 12-15 Uhr" oder
"jeden 2. Samstag im Monat 19-22 Uhr") und diese über dieses Terminanmeldeformular anmelden. Sie werden dann in unserem
Veranstaltungskalender bekannt gemacht und wir bemühen uns darum,
Ihre Termine auch in diversen Zeitschriften unterzubringen.
Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, an
Direkt-Mailing-Aktionen teilzunehmen (ebenfalls kostenlos für
Kreative). Weitere Infos dazu werden jeweils kurz vor jeder Aktion
auf der Mailingliste bekannt gemacht.
3.3. Diebstahlschutz/Vandalismus/Verwahrung
Auf Grund unserer aufwendigen Schließanlage im
UpH müssen wir 100€
Pfand verlangen, falls Sie einen Schlüssel von einem Projektraum
möchten und falls dies bei dem gewünschten Raum
überhaupt
möglich ist. Räume im UpH sollen möglichst nicht
abgeschlossen werden.Wir versuchen, eine Atmosphäre zu schaffen,
in der jeder
aufpaßt, daß keine negativen Dinge passieren. Insofern
hoffen wir, daß die vom Kreativen geschaffenen Werke usw. im UpH
sicherer sind, als z.B. Bilder, die in einer Galerie hängen oder
Ware, die in einem Kaufhaus liegt. Dennoch ist der Kreative für
eingebrachte Sachen, wie eigene Werkzeuge, Rohstoffe, etc. sowie
für das Ergebnis seiner Arbeit auf eigene Kosten
verantwortlich. Sofern das UpH abschließbare
Verwahrmöglichkeiten oder Räume zur Verfügung stellt,
ist damit
keine Garantie gegen Abhandenkommen
und/oder Beschädigung und/oder sonstige Verschlechterung der
eingebrachten Sachen und/oder Arbeitsergebnisse verbunden. Das UpH
übernimmt insoweit keine Haftung, es gibt keine Versicherung.
Dem Kreativen bleibt es unbenommen, selbst abschließbare
Verwahrmöglichkeiten
einzubringen. Das Personal des UpH ist berechtigt, offene und/oder
verschlossene Räume zu betreten und Schränke zu
öffnen.
Sinngemäß Gleiches gilt für
Ressourcen, die das UpH
eventuell im virtuellen Bereich zur Verfügung stellt. Das UpH
haftet nicht für den Verlust von Daten, den
unbefugten Zugriff von Dritten und/oder daraus resultierende
Schäden, insbesondere da auch andere Kreative Zugriff auf solche
Ressourcen
haben. Der Kreative ist zur Datensicherung auf eigene Kosten
verantwortlich.
3.4. Welche Gefahren oder Probleme gehen von Ihrem
Projekt aus?*:
Der Kreative garantiert, sämtliche von seinem
Projekt ausgehenden
Gefahren oder Probleme für ihn selber, das UpH, Besucher und/oder
sonstige Dritte hier
vollumfänglich aufgelistet zu haben und hat die Pflicht, auch
Besucher, Mitbenutzer, sonstige
Dritte über Gefahren und mögliche Folgen, die von seinem
Projekt ausgehen,
vollumfänglich aufzuklären. Dies hat nötigenfalls
durch Aushänge, Warnzeichen, Verhinderung des Zugangs, etc. zu
erfolgen. Er ist verpflichtet, alle gesetzlichen Vorschriften
einzuhalten.
3.5. Weitere Bedingungen, unter denen Sie
UpH-Ressourcen nutzen dürfen
Alle Leistungen des UpH nehmen Sie freiwillig in
Anspruch, sie erfolgen
kostenlos, sind jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufbar und
stehen unter
Ausschluß jeglicher Haftung. Wenn Sie mit diesen Bedingungen
nicht einverstanden
sind, dürfen Sie die UpH-Leistungen nicht in Anspruch nehmen. Das
UpH
erlaubt ausdrücklich, daß Sie jede vom UpH angebotene
Leistung
(außer Gastronomie) unabhängig vom UpH anders organisieren
dürfen (z.B. Werkzeug
mitbringen, Geräte, andere Firmen mit Dienstleistungen im UpH
beauftragen
usw.). Sofern das UpH zeitlich begrenzt
Übernachtungsmöglichkeiten zur
Verfügung stellt, sind diese mit dem im UpH angemeldeten Projekt
untrennbar verbunden und dürfen nicht als Hauptwohnsitz verwendet
werden.
Es besteht kein Anspruch auf Leihe bzw.
Überlassung von Raum, Material,
Werkzeug oder anderen Ressourcen. Falls das UpH dennoch
Material, Werkzeug oder andere Leistungen ausleiht oder bereitstellt,
so erfolgt dies ohne
Gegenleistung des Kreativen aus reiner Hilfsbereitschaft. Der Kreative
verpflichtet sich, den
ordnungsgemäßen Zustand des überlassenen oder
ausgeliehenen Materials oder Werkzeugs zu
prüfen bzw. die Übernahme abzulehnen, wenn das Material oder
Werkzeug fehlerbehaftet ist. Insbesondere wird vereinbart, daß
der Kreative kein Werkzeug ohne zeitlich aktuelle Gebrauchsanweisung
akzeptieren wird, daß er diese vor Benutzung lesen, alle dort
enthaltenen Hinweise beachten und bei eventueller Rückgabe das UpH
auf eventuell nicht ordnungsgemäßen Zustand des Werkzeugs
oder Materials hinweisen wird. Hinweise:
- Falls das UpH einen Raum für einen von allen
zusammengetragenen "Materialpool" zur Verfügung stellt, dann
weisen wir darauf
hin, daß die dort befindlichen Materialien und Werkzeuge aus
unbekannten Gründen (z.B. auch aus Sicherheitsgründen)
ausgemustert oder bereitgestellt wurden und nur von Bastlern
oder Fachleuten auf eigene Verantwortung als Materiallager, zum
Auseinanderbau, nach Reparatur oder als Rohstoff für kreative
Projekte genutzt werden dürfen (bestimmungsgemäße
Verwendung).
- Im UpH ist eine Vielzahl von Menschen tätig,
die wie freundschaftlich verbundene Bewohner eines Mehrfamilienhauses
Material und Werkzeug mitbringen, austauschen, sich gegenseitig helfen.
Wir weisen darauf
hin, daß diese Situation (wie in jedem Mehrfamilienhaus) nicht
permanent kontrolliert werden kann. Wenn Sie die damit verbundenen
Risiken nicht selbst tragen wollen, dann dürfen Sie
die hier vorliegende Vereinbarung nicht abschließen.
Auf Computern des UpH darf lediglich die vom UpH
vorinstallierte Software
verwendet werden. Weitere Software darf nur mit Zustimmung des UpH
installiert werden. Es
darf nur freie und/oder lizensierte Software verwendet werden. Die
Computer dürfen nicht zur Herstellung und/oder zum Download
und/oder zum Upload unrechtmäßiger Kopien von Software
und/oder sonst gewerblich und/oder urheberrechtlich geschützten
Inhalten verwendet werden. Entsprechendes gilt für eventuell zur
Verfügung gestellten Webspace.
Wir weisen darauf hin, daß im Hause eine
Brandmeldeanlage mit
direkter Anschaltung an die Feuerwehr installiert ist. Bei Alarmgabe
kann
der Feuerwehreinsatz nicht mehr gestoppt werden und jeder Fehlalarm
kostet
700 Euro. Wer staubige Arbeiten macht oder Rauch erzeugt, muß
dies den UpH-Mitarbeitern vorher bekanntgeben, damit diese den
zugehörigen Rauchmelder abschalten und vor allem auch mit einer
Abdeckkappe abdecken
(sonst würde er verschmutzen und später Fehlalarme erzeugen).
4. Ihr Nutzen
4.1. Wie können die Besucher des UpH Ihnen
helfen?*
Damit das UpH Sprungbrett für Sie sein kann,
müssen wir den Besuchern
deutlich machen, wie sie Ihnen helfen können. Mancher
braucht fachlichen Rat, andere benötigen Geld / Sponsor für
ein Projekt,
andere suchen eine Anstellung, mancher sucht Kunden, Hobbyisten suchen
vielleicht Gleichgesinnte. Sie können uns auch eine Adressdatei
von Leuten geben, die Ihnen helfen können
(potentielle Kunden, Arbeitgeber,...) und wir informieren diese Leute
nach Möglichkeit auf unsere Kosten über Ihr Projekt im UpH
und empfehlen ihnen, Sie im UpH zu besuchen. Bitte sagen Sie uns hier,
welche Art von Besuchern (z.B. "Firmenchefs" oder "Artdirektoren" oder
"IT-Fachleute") Ihnen helfen kann und womit die Besucher
des UpH Ihnen helfen können ("keine Hilfe nötig"
ist natürlich auch möglich):
4.2. Welchen Nutzen bietet Ihnen das UpH?
Rentner, die kostenlos und in netter
Gesellschaft ihrem Hobby nachgehen, sind genauso willkommen wie
geschickte Existenzgründer, die es schaffen, "Interessantes in das
Haus einzubringen, kostenloses Zuschauen/Mitmachen zu erlauben" und
gleichzeitig Geld damit zu verdienen, Kunden zu werben, erste
Gehversuche mit ihrer neuen Tätigkeit zu machen. Auch etablierte
Firmen sind willkommen (z.B. kann "fremdes Publikum" zu einer ganz
neuen Form von
Seminar/Brainstorming/Konferenz führen). Bitte teilen Sie uns hier
mit, welchen Nutzen Sie für sich darin sehen, Ihr Projekt im UpH
zu
realisieren, damit wir dabei helfen können, Ihr
Ziel so gut wie möglich zu erreichen. Träumen erlaubt!
5. Sonstige Vereinbarungen
Das UpH haftet für sämtliche Fälle
seines vorsätzlichen
und grob fahrlässigen Verhaltens. Im Falle einfacher
Fahrlässigkeit haftet das UpH nur im Falle der Verletzung von
Kardinalpflichten und/oder im Falle der Verletzung von Leben,
Körper, und Gesundheit, sofern nicht gesetzlich die Haftung
für einfache
Fahrlässigkeit erlassen ist. In den vorbezeichneten Fällen
haftet das UpH auch für das Verhalten seiner gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen ist eine
Haftung ausgeschlossen. In sämtlichen Fällen, mit Ausnahme
der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit, haftet das UpH
nur für
vorhersehbare Schäden, mit denen typischerweise gerechnet werden
muss. Soweit eine Haftung des UpH für einfache Fahrlässigkeit
besteht, ist diese - angesichts der für den Kreativen kostenlosen
Leistungen - auf maximal
1.000,00 EURO begrenzt. Eine verschuldensunabhängige Haftung (z.B.
wegen Mängeln
der Ressourcen und/oder deren Folgen) des UpH, gleich aus welchem
Rechtsgrund und gleich in welchem Umfang, ist, soweit sich eine
solche aus dem Gesetz ergibt und auch sonst, ausgeschlossen.
Der Kreative ist zur unverzüglichen Meldung eines ihm
entstandenen Schadens verpflichtet. Der Ersatz von Schäden ist
ausgeschlossen, wenn eine vom Kreativen verursachte verspätete
Schadensmeldung dazu führt, dass die Versicherung des UpH die
Übernahme des Schadens ablehnt und/oder eine Nachprüfung der
Schadensersatzpflicht dadurch beeinträchtigt wird.
Der Kreative ist verpflichtet, die zur
Durchführung seines
Projektes erforderlichen, üblichen und/oder sonst ratsamen
Haftpflicht- und/oder sonstigen Versicherungen usw. auf eigene Kosten
abzudecken. Der Kreative stellt das UpH in vollem Umfang von
sämtlichen
Ansprüchen Dritter und/oder Behörden, einschließlich
der Rechtsverteidigungskosten und/oder Schäden frei, die dem UpH
durch einen Verstoß des Kreativen gegen die vertraglichen
Verpflichtungen und/oder Garantien, gesetzliche Vorschriften und/oder
die Hausordnung entstehen. Er wird das UpH bei der Abwehr solcher
Ansprüche bzw. Schäden durch die Vornahme der zu dieser
Abwehr erforderlichen Handlungen unterstützen.
Die Regelungen dieser Vereinbarung gelten für vor
Kündigung
dieser Vereinbarung begonnene Sachverhalte auch nach Kündigung
dieser Vereinbarung weiter. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen
dieser Vereinbarung unwirksam
sein, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im
Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, in einem
derartigen Fall eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu
vereinbaren, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung(en) im Sinne
dieser Vereinbarung soweit wie möglich entspricht. Dasselbe gilt
für etwaige Lücken im Vertrag. Alle Änderungen und die
Aufhebung dieses Vertrages bedürfen
der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des
Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden sind nicht
getroffen worden. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des
internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort
ist Essen.
Soweit gesetzlich möglich wird als Gerichtsstand Essen vereinbart.
Ein Gesellschaftsverhältnis
wird zwischen den Parteien nicht begründet.
6. Mailingliste
Wir tragen jeden, dessen Projekt im
UpH angenommen wurde, zunächst in unsere Mailingliste ein (hier
gibt's Einsteiger-Infos über Mailinglisten). Diese
Liste ist die "Zeitung des UpH", hier werden
Neuigkeiten verkündet, über kontroverse Themen diskutiert
usw.. Wer daran nicht teilnehmen will, trägt sich ganz einfach
wieder aus der Liste aus. Es ist durchaus
möglich, das UpH einfach nur zu nutzen, ohne sich darüber
informieren zu lassen, was dort gerade an Themen ansteht. Bitte aber
beachten: Wer die Mailingliste ignoriert, kann nicht erwarten,
ersatzweise in persönlichen Gesprächen auf dem Laufenden
gehalten zu werden. Er/sie steht dann eben etwas abseits - völlig
akzeptabel.
Es gibt nur diese Gesamt-Kommunikationsplattform des
UpH und man
muß sie wie eine Zeitung ansehen. Es laufen
dort alle Themen, die das UpH betreffen, genauso, wie in einer
Zeitschrift über Rosenzucht eben alles läuft, was Rosen
angeht. Eine Mailingliste, die sich nur mit Diskussionen
beschäftigt, eine die nur Ankündigungen enthält, eine
die nur mit Musik zu tun hat usw. bieten wir genauso wenig an, wie der
Verlag der Rosenzucht-Zeitschrift auch keine separaten Zeitschriften
nur für Rosenzucht-Termine, nur für Dünger usw.
anbietet. Es ist in allen Bereichen üblich, daß
Kommunikationsplattformen nur eine bestimmte Vorselektion vornehmen,
und daß der Leser die letzte Selektion macht, indem er aus einer
100seitigen Zeitung z.B. jeden Tag nur 10 Artikel liest.
Weitere Kommentare, Vereinbarungen:
|
Wenn das Projekt im UpH stattfinden kann, werden
Sie informiert, und diese
Vereinbarung liegt ab dann täglich während der
Öffnungszeiten der Infotheke im UpH zur Unterschrift bereit. Bitte
nennen Sie Ihren Nachnamen und unterschreiben, ein Exemplar ist
für Sie, das andere bitte
zurückgeben.
___________________________
(UpH: Reinhard Wiesemann, Antonienallee 1, 45279
Essen)
|
Essen, den _____________
_________________________
(Kreativer)
|
Bitte
zunächst nicht-unterschrieben einfach nur als
unverbindliche Projektanmeldung abschicken, indem Sie diese Taste
anklicken: